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Auto­ver­si­che­rung

Blechschaden selbst zahlen?

Blechschaden selbst zahlen?

Auf überfüllten Straßen und engen Parkplätzen sind Blechschäden häufig. Bei kleineren Unfällen ohne Per­sonenschaden kommt die Polizei oft gar nicht mehr, etwa wenn man beim Ausparken ein benachbartes Fahrzeug touchiert hat. In diesem Fall sollte man den Europäischen Unfallbericht nutzen, der wichtige für die Schadenregulierung nötige Fragen erfasst. Ein Vordruck wird vom Versicherer zusammen mit den Vertragsunterlagen zugeschickt und sollte im Fahrzeug aufbewahrt werden, so dass er im Notfall zur Hand ist. Der Unfallbericht wird von den Beteiligten ausgefüllt, unterschrieben und an die zuständigen Versicherer geschickt. Wichtig: Ein Schuldanerkenntnis ist die Unterschrift unter den Europäischen Unfallbericht für keinen der Unfallgegner – wer seine Schuld ausdrücklich anerkennt, ohne dass sein Kfz-Versicherer den Schadenhergang zuvor prüfen konnte, riskiert seinen Versicherungsschutz. In manchen Fällen kann es sich lohnen, kleinere selbstverschuldete Schäden aus der eigenen Tasche zu zahlen, um den erreichten Schadenfreiheitsrabatt nicht zu verlieren. Den genauen Betrag, den man maximal selbst zahlen sollte, kann man sich vom Kfz-Versicherer ausrechnen lassen. Diese Grenze ist abhängig vom bisher erreichten Rabatt und den Rückstufungsregeln des jeweiligen Versicherungstarifs. Faustregel: Schäden bis ca. 600 Euro kann man selbst übernehmen, um den Schadenfreiheitsrabatt nicht zu gefährden. Stellt sich erst später heraus, dass es günstiger gewesen wäre, einen Schaden nicht selber zu zahlen, sondern vom Versicherer regulieren zu lassen, kann man den Unfall bis zum Jahresende nachmelden, Unfälle im Dezember auch bis zum 31. Januar des Folgejahres. Der Versicherer erstattet die ausgelegten Reparaturkosten dann nachträglich, kürzt im Gegenzug aber den Schadenfreiheitsrabatt.



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